Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Reservationen im «Ristorante Totò» sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen. Allfällige Geschäftsbedingungen des Bestellers/ Kunden (nachfolgend «Gast») finden keine Anwendung.

Vertragsabschluss
Vertragspartner ist das Ristorante Totò (Höschgass Gastro AG) und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast gehandelt, haftet der Gast zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit der Reservation oder dem Aufenthalt des Gastes im Restaurant Ristorante Totò entstehen.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Reservierungsantrags vom Ristorante Totò zustande. Macht das Ristorante Totò dem Gast ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Tischangebots durch den Gast zustande. In beiden Fällen steht es dem Ristorante Totò frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen, ohne dass dies ein vertragskonstitutives Erfordernis darstellt. Änderungen des Vertragsinhalts sind erst verbindlich, wenn sie durch Ristorante Totò schriftlich bestätigt worden sind.

Leistungen
Das Ristorante Totò verpflichtet sich, den vom Gast gebuchten Tisch bereitzuhalten, sowie die mit dem Gast vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der reservierte Tisch steht dem Gast nur im jeweils vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Das Ristorante Totò ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen die maximale Personenzahl festzulegen. Die von der Feuerpolizei festgelegte maximale Raumkapazität darf nicht überschritten werden.

Die Überlassung des reservierten Tisches an andere als in der Reservierung angegebene Gäste bedarf der vorherigen Zustimmung des Ristorante Totò. Die Zustimmung kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden, ohne dass hier-durch der Gast von seinen Zahlungspflichten entbunden wird.

Der Gast verpflichtet sich, an geltenden oder vereinbarten Entgelt für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen an das Ristorante Totò zu bezahlen. Das gilt auch für die vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen vom Ristorante Totò an Dritte. Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Das Ristorante Totò akzeptiert Bargeld, Maestro- und Postcard sowie Kreditkarten von VISA, Master Card, American Express und TWINT. Das Ristorante Totò hat das Recht, die Menu- und Getränkepreise ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern.
Stornierung der Tischreservation und Teilnehmerzahl Eine Tischreservation im Ristorante Totò kann bis 09:00 Uhr des Besuchstages per E-Mail an pronto@ristorante-toto.ch kostenfrei storniert werden. Danach wird pro Gast eine Stornierungsgebühr von CHF 50.– (inkl. Mehrwertsteuer) verrechnet. Dasselbe gilt im Falle eines No Show.
Eine Reduktion der ursprünglich gemeldeten Personenzahl ist bis 09:00 Uhr des Besuchstages per E-Mail an pronto@ristorante-toto.ch kostenfrei möglich. Danach kann das Ristorante Totò pro reduzierte Person eine Gebühr von CHF 50.– (inkl. Mehrwertsteuer) verrechnen.

Offerten/Anlässe
Bei Absagen 4 Tage im Voraus werden keine Gebühren verrechnet.
Bei Absagen innerhalb von weniger als 3 Tagen vor dem Anlass behaltet sich das Ristorante Totò, das Recht vor, 25% der Offerte zu verrechnen.
Bei Absagen innerhalb von weniger als 2 Tagen vor dem Anlass behaltet sich das Ristorante Totò, das Recht vor, 50% der Offerte zu verrechnen.
Bei Absagen innerhalb von weniger als 1 Tag vor dem Anlass behaltet sich das Ristorante Totò, das Recht vor, 75% der Offerte zu verrechnen.
Bei Absagen am Anlassdatum stellt das Ristorante Totò 100% der in Aussicht stehenden Leistungen in Rechnung.
Bitte teilen Sie uns die verbindliche Personenzahl möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 2 Tage vor Anlassbeginn schriftlich mit.

Haftung
Das Ristorante Totò haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig zugefügten Schaden, der als direkte Folge einer Nicht- oder erheblichen Schlechterfüllung der vom Ristorante Totò übernommenen Vertragspflichten eingetreten ist. Soweit das Ristorante Totò für Dritte gesetzlich einzustehen hat, haftet das Ristorante Totò nur, sofern ein grobes Verschulden der Drittperson vorliegt. Ausgeschlossen ist die Haftung vom Ristorante Totò, wenn die Drittperson den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Die Bewachung von Personen oder mitgebrachten Gegenständen während des Besuchs im Ristorante Totò obliegt dem Gast. Das Ristorante Totò lehnt soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen oder für eingetretene Schäden ab. Das Ristorante Totò haftet insbesondere nicht für Wertsachen und Bargeld des Gastes.
Allfällige Haftungsansprüche des Gastes verwirken ersatzlos, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis vom Schaden dem Ristorante Totò schriftlich Anzeige erstattet.
Der Gast haftet für sämtliche Schäden am Gebäude oder am Inventar vom Ristorante Totò, die durch den Gast oder Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.

Rücktritt vom Ristorante Totò
Das Ristorante Totò ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn die Aufnahme, die Weiterführung oder die Erfüllung des Vertragsverhältnisses für das Ristorante Totò nicht mehr zumutbar ist, insbesondere dann, wenn höhere Gewalt oder andere vom Ristorante Totò nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen, wenn die Reservation unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen (z.B. in der Person des Gastes) getätigt worden ist oder wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Erfüllung des Vertrages den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gäste oder vom Ristorante Totò gefährden könnte. In diesen Fällen ist das Ristorante Totò zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass ein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz entsteht.

Schlussbestimmungen
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Gast sind unwirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung, ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Ristorante Totò untersteht ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht (unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts). Ausschliesslicher Gerichtstand ist Zürich.